Kapitel 03

Geschäftsausstattung: Briefbogen, Visitenkarte, Stempel

Briefbogen, Visitenkarte, E-Mail-Signatur und Stempel tragen das Erscheinungsbild in den Alltag. Was die DIN 5008 vorgibt, welche Angaben Pflicht sind und welche Formate sich bewährt haben.

Briefbogen, Visitenkarte und E-Mail-Signatur sind die Drucksachen und Vorlagen, die ein Betrieb am häufigsten nutzt. Man nennt sie zusammen Geschäftsausstattung. Hier zeigt sich, ob das Corporate Design im Alltag trägt, und hier gelten einige gesetzliche Pflichten, die auch kleine Betriebe kennen sollten.

Was zur Geschäftsausstattung gehört

  • Briefbogen für die erste Seite, dazu eine schlichte Folgeseite ohne Absenderblock
  • Visitenkarten, oft für jede Person im Betrieb
  • Umschläge, meist DIN lang mit Fenster und gegebenenfalls C4 für ungefaltete Unterlagen
  • E-Mail-Signatur mit allen Pflichtangaben
  • Stempel für Lieferscheine, Quittungen und Formulare
  • je nach Betrieb Rechnungs- und Angebotsvorlagen, Notizblöcke, Mappen und Aufkleber

Viele dieser Dinge entstehen heute digital, etwa als Vorlage in der Textverarbeitung, die ausgedruckt oder als PDF verschickt wird. Ein vorgedruckter Briefbogen lohnt sich vor allem, wenn Sonderfarben oder besonderes Papier gewünscht sind.

Der Briefbogen nach DIN 5008

Die DIN 5008 regelt Schreib- und Gestaltungsregeln für Texte und Briefe. Für den Briefbogen sind vor allem die Maße wichtig, damit Anschrift und Falzung zum Fensterumschlag passen. Die Norm kennt zwei Formen, die sich in der Höhe des Briefkopfs unterscheiden: Form A mit kleinem Briefkopf und Form B mit größerem.

Element Form A Form B
Höhe Briefkopf 27 mm 45 mm
Anschriftfeld 85 × 45 mm, 20 mm vom linken Rand 85 × 45 mm, 20 mm vom linken Rand
Obere Falzmarke 87 mm von oben 105 mm von oben
Untere Falzmarke 192 mm von oben 210 mm von oben
Lochmarke 148,5 mm von oben 148,5 mm von oben
Linker Rand für Text 25 mm 25 mm
Rechter Rand mindestens 20 mm mindestens 20 mm

Das Anschriftfeld ist in eine Zusatz- und Vermerkzone für Rücksendeangabe und Vermerke wie Einschreiben sowie eine Anschriftzone mit bis zu sechs Zeilen für die Empfängeranschrift unterteilt. Rechts neben dem Anschriftfeld oder darunter steht der Informationsblock mit Ansprechpartner, Telefon, E-Mail und Datum. Die Fußzeile nimmt Bankverbindung, Registerangaben und Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf.

Praxistipp

Legen Sie die Vorlage zuerst in der Textverarbeitung an, die Sie täglich nutzen, und prüfen Sie sie mit einem echten Fensterumschlag. Erst wenn Anschrift und Falzmarken passen, lohnt sich der Druck von Briefbögen auf Vorrat.

Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen

Welche Angaben auf Geschäftsbriefe gehören, regelt das Gesetz je nach Rechtsform. Als Geschäftsbrief gilt jede Mitteilung an einen bestimmten Empfänger nach außen, also auch E-Mails, Faxe und PDF-Rechnungen. Die wichtigsten Fälle:

  • Eingetragene Kauffrau oder eingetragener Kaufmann (e. K.): Firma mit Rechtsformzusatz, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht und Nummer der Eintragung im Handelsregister (§ 37a Handelsgesetzbuch).
  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer sowie alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen, bei einem Aufsichtsrat auch dessen Vorsitz (§ 35a GmbH-Gesetz).
  • Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft: Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer, bei Gesellschaften ohne persönlich haftende natürliche Person weitere Angaben (Vorschriften des Handelsgesetzbuchs für Personenhandelsgesellschaften).
  • Nicht eingetragene Einzelunternehmen und Freiberufler: Sie unterliegen nicht den handelsrechtlichen Vorschriften. Üblich und sinnvoll sind vollständiger Vor- und Nachname und eine ladungsfähige Anschrift, damit klar ist, wer Vertragspartner ist.

Unabhängig davon verlangt das Umsatzsteuergesetz auf Rechnungen eigene Angaben, etwa Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Rechnungsnummer und Leistungszeitraum. Für die Website gilt zusätzlich die Impressumspflicht nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz.

Checkliste: E-Mail-Signatur

  • Name, Funktion und Firma mit Rechtsformzusatz
  • Anschrift, Telefon und Website
  • Bei eingetragenen Unternehmen: Sitz, Registergericht und Registernummer
  • Bei GmbH und UG: alle Geschäftsführer mit ausgeschriebenem Vornamen
  • Als Text eingefügt, nicht als Bild, damit sie lesbar und durchsuchbar bleibt
  • Logo klein und optional, da viele Programme Bilder blockieren

Visitenkarten: Format, Inhalt, Papier

Die Visitenkarte ist oft der erste greifbare Eindruck. Das in Deutschland verbreitetste Format ist 85 × 55 Millimeter; das etwas kleinere Scheckkartenformat (85,6 × 54 Millimeter) passt in Kartenfächer von Geldbörsen. Auf die Vorderseite gehören Logo, Name, Funktion und die wichtigsten Kontaktwege. Die Rückseite eignet sich für Leistungen, Öffnungszeiten, einen QR-Code oder eine Fläche für Notizen, dann aber auf beschreibbarem, ungestrichenem Papier.

Für einen wertigen Eindruck sorgt ein festeres Papier, üblich sind etwa 300 bis 400 Gramm pro Quadratmeter. Veredelungen wie Prägung, partieller Lack oder farbige Kerne bei mehrlagigem Karton sind möglich, verteuern die Karte aber und sollten zum Erscheinungsbild passen. Mehr über Papiersorten und Druckdaten erklärt das Kapitel Papier und Druck.

Der Firmenstempel

Ein Stempel ist im Alltag vieler Handwerks- und Gesundheitsbetriebe weiter üblich, etwa auf Lieferscheinen, Bescheinigungen oder Quittungen. Rechtlich ist er in Deutschland in aller Regel nicht vorgeschrieben. Er sollte die Firma mit Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten enthalten und auf einfarbige Wiedergabe ausgelegt sein. Ein Logo mit feinen Details oder Verläufen ist dafür ungeeignet; nutzen Sie die einfarbige Variante aus dem Styleguide.

Wie das Kapitel weitergeht

Die Artikel in diesem Kapitel zeigen den Briefbogen nach DIN 5008 im Detail mit Vorlage, erklären Gestaltung, Papier und Inhalte von Visitenkarten und fassen die Impressumspflicht für Website und Geschäftspapier zusammen. Wie Sie Briefbogen und Website aufeinander abstimmen, steht im Kapitel Den eigenen Webauftritt planen.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Angaben müssen auf einen Geschäftsbrief?
Das hängt von der Rechtsform ab. Eingetragene Kaufleute müssen Firma, Rechtsformzusatz, Ort der Niederlassung, Registergericht und Registernummer angeben. Bei der GmbH kommen alle Geschäftsführer mit Familienname und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen hinzu, gegebenenfalls der Vorsitzende des Aufsichtsrats. Nicht eingetragene Einzelunternehmer sollten mindestens Vor- und Nachnamen und eine ladungsfähige Anschrift nennen.
Gelten die Pflichtangaben auch für E-Mails?
Ja. Geschäftliche E-Mails an Kunden und Geschäftspartner gelten als Geschäftsbriefe. Die Pflichtangaben gehören deshalb in die E-Mail-Signatur, am besten als Text und nicht als Bild.
Welches Format hat eine Visitenkarte?
In Deutschland ist 85 mal 55 Millimeter das verbreitetste Format. Daneben gibt es das Scheckkartenformat von 85,6 mal 54 Millimetern und quadratische Sonderformate. Für Druckdaten kommen auf jeder Seite einige Millimeter Beschnitt hinzu, die Ihre Druckerei angibt.
Muss ich mich an die DIN 5008 halten?
Nein, die Norm ist eine Empfehlung und kein Gesetz. Sie hat aber praktische Vorteile: Das Anschriftfeld passt in genormte Fensterumschläge, und Empfänger finden Datum, Betreff und Bezugszeichen an gewohnter Stelle. Für den Briefbogen eines Betriebs ist sie deshalb ein sinnvoller Standard.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion Werbe-Wissen. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.