Barrierefreie Website: Checkliste nach BFSG und WCAG
Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wen es betrifft, was die WCAG-Kriterien bedeuten und wie Sie Ihre Website Schritt für Schritt zugänglicher machen.

Rund um das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz herrscht bei vielen kleinen Betrieben Unsicherheit: Muss jetzt jede Website umgebaut werden? Die kurze Antwort lautet: nicht jede, aber jede profitiert davon. Barrierefreiheit ist zuerst eine Frage guter Gestaltung. Eine Seite, die mit Screenreader und Tastatur funktioniert, ist meist auch auf dem Smartphone, bei Sonnenlicht und für ältere Menschen besser nutzbar und wird von Suchmaschinen leichter verstanden.
Wer ist betroffen? Das BFSG in Kürze
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Für Websites ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr relevant: Onlineshops, Terminbuchungen mit Vertragsschluss, Ticketverkauf und ähnliche Angebote, bei denen Verbraucher über die Website einen Vertrag schließen.
Wichtig für kleine Betriebe ist die Ausnahme für Kleinstunternehmen: Wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder höchstens zwei Millionen Euro Jahresbilanzsumme hat, ist bei Dienstleistungen von den Anforderungen befreit. Für Produkte, die unter das Gesetz fallen, gilt diese Ausnahme nicht. Reine Informationsseiten ohne Vertragsschluss fallen nach verbreiteter Auffassung nicht unter das Gesetz; Grenzfälle sollten Sie mit Ihrer Kammer oder einer Kanzlei klären.
Gut zu wissen
Auch wenn Ihr Betrieb nicht unter das BFSG fällt: Viele Kundinnen und Kunden sind auf eine zugängliche Website angewiesen, etwa wegen Sehschwäche, Farbfehlsichtigkeit oder motorischer Einschränkungen. Barrierearme Gestaltung erweitert also schlicht den Kreis derer, die bei Ihnen anfragen können.
Der Maßstab: WCAG in vier Prinzipien
Die technischen Anforderungen orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) des World Wide Web Consortium verweist. Üblicher Maßstab ist die Konformitätsstufe AA. Die WCAG ordnen ihre Kriterien vier Prinzipien zu:
- Wahrnehmbar: Inhalte müssen mit verschiedenen Sinnen erfassbar sein. Bilder brauchen Alternativtexte, Videos Untertitel, Text braucht ausreichenden Kontrast.
- Bedienbar: Alles muss per Tastatur erreichbar sein, der Fokus sichtbar, und niemand darf unter Zeitdruck gesetzt werden.
- Verständlich: klare Sprache, vorhersehbare Navigation, Formulare mit Beschriftungen und hilfreichen Fehlermeldungen.
- Robust: sauberer Code, den Browser und Hilfstechniken wie Screenreader korrekt auslesen.
Checkliste für die eigene Website
Die folgenden Punkte decken die häufigsten Probleme kleiner Websites ab. Sie ersetzen keine vollständige Prüfung, zeigen aber schnell, wo Handlungsbedarf besteht.
Checkliste: barrierearme Website
- Jedes informative Bild hat einen aussagekräftigen Alternativtext, dekorative Bilder einen leeren
- Text hat zum Hintergrund einen Kontrast von mindestens 4,5 zu 1, großer Text mindestens 3 zu 1
- Informationen werden nicht nur über Farbe vermittelt, etwa bei Pflichtfeldern
- Alle Links, Menüs und Formulare sind per Tabulatortaste erreichbar und bedienbar
- Der Tastaturfokus ist deutlich sichtbar
- Überschriften sind logisch gegliedert, mit genau einer Hauptüberschrift pro Seite
- Linktexte sind ohne Umgebung verständlich, also nicht nur „hier“ oder „mehr“
- Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen und verständliche Fehlermeldungen
- Die Seite lässt sich auf 200 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen
- Videos haben Untertitel, automatisch startende Medien lassen sich stoppen
- Die Sprache der Seite ist im Code angegeben
So prüfen Sie Ihre Website
Beginnen Sie mit einfachen Selbsttests: Legen Sie die Maus beiseite und versuchen Sie, nur mit Tabulator-, Eingabe- und Pfeiltasten eine Anfrage abzuschicken. Vergrößern Sie die Ansicht im Browser schrittweise. Schalten Sie testweise die Bildanzeige aus und prüfen Sie, ob die Seite verständlich bleibt.
Automatische Werkzeuge helfen, technische Fehler zu finden. Lighthouse in den Entwicklerwerkzeugen von Chrome bewertet unter anderem die Barrierefreiheit, Browsererweiterungen wie WAVE markieren Probleme direkt auf der Seite, und Kontrastrechner prüfen Farbkombinationen. Solche Tests finden allerdings nur einen Teil der Probleme. Ob ein Alternativtext sinnvoll ist oder ein Ablauf verständlich, kann nur ein Mensch beurteilen. Für Onlineshops und Buchungssysteme lohnt sich deshalb eine fachkundige Prüfung, idealerweise mit Menschen, die Hilfstechnik im Alltag nutzen.
Vergleich: schnelle Verbesserungen und größere Umbauten
Selbst schnell erledigt
Alternativtexte ergänzen, Linktexte umformulieren, Überschriften ordnen, Kontraste der Schriftfarbe anheben, Untertitel für eigene Videos anlegen.
Mit Dienstleister
Tastaturbedienung von Menüs und Slidern, Formularlogik, barrierefreie Buchungs- und Bezahlprozesse, Theme-Wechsel oder Neubau bei stark veralteten Websites.
Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken
Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Beginn an Teil der Planung ist. Wählen Sie schon im Corporate Design Farben mit ausreichendem Kontrast, nehmen Sie die WCAG-Stufe AA als Anforderung ins Lastenheft auf, wie im Kapitel Den eigenen Webauftritt planen beschrieben, und lassen Sie sich die Umsetzung bei der Abnahme zeigen. Viele Maßnahmen verbessern nebenbei auch die Ladezeit und die Auffindbarkeit in Suchmaschinen, mehr dazu im Kapitel Online gefunden werden.
Wie das Kapitel weitergeht
Der Artikel zur Checkliste nach BFSG und WCAG 2.2 geht die Erfolgskriterien einzeln durch, zeigt Beispiele für gute und schlechte Umsetzungen und erklärt, was in eine Erklärung zur Barrierefreiheit gehört.
Alle Artikel zu Barrierefreie Website
Fragen und Antworten
- Muss meine Website barrierefrei sein?
- Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also etwa Onlineshops, Buchungen oder Vertragsabschlüsse über die Website. Eine reine Informationsseite ohne solche Funktionen fällt nach verbreiteter Auffassung nicht darunter. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Im Zweifel helfen die Kammern oder eine Rechtsberatung.
- Was bedeutet WCAG 2.2 Stufe AA?
- Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C beschreiben prüfbare Erfolgskriterien in drei Stufen: A, AA und AAA. Die Stufe AA gilt in Europa als üblicher Maßstab, weil die harmonisierte Norm EN 301 549 auf sie verweist. Die Version 2.2 erschien im Oktober 2023 und ergänzt unter anderem Kriterien zu Fokus, Zielgrößen und Anmeldeverfahren.
- Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
- In der Regel nicht. Werkzeuge, die per Skript eine Schaltfläche mit Schriftvergrößerung oder Kontrastmodus einblenden, beheben die eigentlichen Probleme im Code nicht, etwa fehlende Alternativtexte, falsche Überschriften oder Formulare ohne Beschriftung. Sie können Nutzern von Hilfstechnik sogar im Weg stehen.
- Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
- Wer unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt, muss Informationen darüber bereitstellen, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, meist in Form einer Erklärung auf der Website. Für öffentliche Stellen gilt eine eigene Pflicht zur Erklärung zur Barrierefreiheit nach den Vorschriften für den öffentlichen Sektor.
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Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion Werbe-Wissen. Fehler gefunden?Schreiben Sie uns.